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LIEBE MITGLIEDER!

 

Um euch einen reibungslosen Trainingsablauf garantieren zu können, ersuchen wir euch nochmals vor 19.05. bzw. dem 1. Tag eures Trainings Kontakt mit uns aufzunehmen!
 

- ES WERDEN NUR ZUGANGSCHIPS ENTSPERRT, WENN IHR EUCH VORHER BEI UNS MELDET! -

office@oneidea.at, 04235-3737, 0664-5372334 oder persönlich im Shop

Für das Training gilt:

•    Beim Betreten und in der Umkleide tragen einer FFP2 Maske, nicht aber im Nassbereich sowie beim Training selbst!

•    Zugang nur nach Erfüllung eines der 3Gs (der Nachweis ist für den Fall einer Kontrolle durch die Behörde immer mitzuführen)

•    Abstand zu anderen Mitgliedern 2 m

•    Pro Mitglied 20m2, das heißt, es darf sich nur die an der Eingangstür ausgewiesene Anzahl von Personen im Studio befinden.

•    Desinfizieren der Geräte nach jedem Gebrauch!

Helfen wir alle mit, dass wir bald unter normalen Umständen trainieren können und respektieren wir einander!

Bleibt gesund - bis hoffentlich bald!

COVID Zutrittsregelung, Getestet/Genesen/Geimpft

 

Für den Zutritt zu Freizeit- und Sportbetrieben und Veranstaltungen für Kunden sowie für MitarbeiterInnen ist in der Regel ein Nachweis über eine „geringe epidemiologische Gefahr“ vorzuweisen.  Damit sind alle getesteten, genesenen oder geimpften Personen gemeint, die diesen Nachweis erfüllen können. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgenommen.

•    Öffnungszeiten zwischen 6:00 h und 22:00 h

•    Einlass von Kunden nur nach der 3G-Zutrittsregelung

•    Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19- Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

•    Es besteht Registrierungspflicht.

•    Pro Kunde muss indoor eine Fläche von 20m² zur Verfügung stehen. Bei Sportstätten ohne Personal ist in geeigneter Weise auf diese Voraussetzung hinzuweisen.

•    In geschlossenen Räumen ist, außer bei der Sportausübung und in Feuchträumen, eine FFP2 Maske zu tragen.

•    Gegenüber haushaltsfremden Personen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Der 2m Mindestabstand gilt nicht bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, für kurzfristige sportarttypische Unterschreitungen im Rahmen der Sportausübung sowie für erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen.

•    Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gelten die Regeln für die Gastronomie.

3Gs im Detail:

GETESTET:

•    Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage) •    Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)

•    Antigen-Selbsttest mit digitaler Lösung und Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)

•    Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort: dieser Test gilt nur für den einmaligen Eintritt in die Betriebsstätte und muss unmittelbar vor oder nach Betreten der Betriebsstätte vorgenommen werden.

•    Auch Schultests werden als Eintrittstests für Kinder anerkannt.

GENESEN:

•    Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion (molekularbiologische Bestätigung)

•    Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.

•    Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion von SARS-CoV-2.

•    Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

GEIMPFT: (mit einem zentral zugelassenen Impfstoff)

•    Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder

•    Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder

•    Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf oder

•    Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.

COVID
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